HONORAR 

Das Architektenhonorar errechnet sich – entgegen weit verbreiteter Annahme – nicht einfach prozentual aus dem Gesamtwert der Bausumme und ist auch nicht völlig frei verhandelbar, sondern es ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Es errechnet sich objektiv aus dem Umfang (den Baukosten) und der Schwierigkeit einer Baumaßnahme.


Sie können auch Teilleistungen beauftragen. Die HOAI gliedert sich in neun Leistungsphasen, die mit Prozentpunkten des Honorars bewertet sind. Oder Sie lassen sich nur beraten, wofür dann ein Zeithonorar vereinbart werden kann. Wir informieren Sie selbstverständlich vor der Ausführung eines Auftrags ausführlich über die zu erwartenden Kosten.